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LBB: Ihr Lohn- und Finanzbuchhaltungsservice
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung? Wir bieten Ihnen ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das alle Aspekte rund um den Lohn- und Buchhaltungsservice abdeckt.
Das machen wir für Sie:
- Monatliche Finanzbuchhaltung
- Buchung von Geschäftsvorfällen
- Anlagenbuchhaltung
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Monatliche Lohnbuchhaltung
- Anmeldung zur Sozialversicherung
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Tarifgerechte Lohnabrechnung
- Lohnabwicklung für das Bau- und Gerüstbauwesen
- Abwicklung mit der Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau)
- Lohnsteueraußenprüfungen
- Sozialversicherungsprüfungen
- Unfallversicherungsprüfungen
Ihr Vorteil:
Während Sie sich um die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens kümmern, übernehmen wir zuverlässig und präzise Ihre Buchhaltungsangelegenheiten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und gewinnen Sie wertvolle Zeit für das, was wirklich zählt!
Noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an!
Tel.: 089 - 550 137 7
Buchhaltungsgebühr:
Bezeichnung | Netto | Brutto |
Finanzbuchhaltung Grundgebühr mtl. | 59,99 € | 71,39 € |
Digitalisierungspauschale mtl. | 19,99 € | 23,79 € |
Addison App. mtl. | 14,99 € | 17,84 € |
Buchungssatz (Bau) | 1,49 € | 1,77 € |
Buchungssatz (Nachbuchung Bau) | 1,79 € | 2,13 € |
Buchungssatz (normal) | 1,29 € | 1,54 € |
Buchungssatz (Nachbuchung) | 1,49 € | 1,77 € |
Lohngebühr:
Bezeichnung | Netto | Brutto |
Firmenersteinrichtung | 50,00 € | 59,50 € |
Mitarbeitersteinrichtung (einmalig bei Neuanlage inkl. Aller SV-Meldungen Vollzeit, Teilzeit) | 37,00 € | 44,03 € |
Mitarbeitersteinrichtung (einmalig bei Neuanlage inkl. Aller SV-Meldungen Minijob) | 45,00 € | 53,55 € |
Einzelne Lohnabrechnung pro Arbeitnehmer | (mtl.) 15,00 € (Minijobber) 12,00 € | (mtl.) 17,85 € (Minijobber) 14,28 € |
Pro Meldung an die Krankenkasse | (monatl.) 5,00 € | (monatl.) 5,95 € |
Lohnsteueranmeldung | 5,00 € | 5,95 € |
Leistungen nach § 6 Abs. 4. StBG
Die LBB Lohn- und Finanzbuchhaltungs GmbH erbringt alle Leistungen gemäß § 6 Abs. 4. StBG (Steuerberatungsgesetz). Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufenden Lohnabrechnungen.